Gutachten für das Sozial­ministeriums­service (eh. Bundes­sozialamt)

Sozialministeriumsservice

Es werden von mir Gutachten im Auftrag des Sozialministeriumservice zur Bestimmung des Behindertengrades durchgeführt.

 

Die Einladung mit Datum und Uhrzeit der Untersuchung wird mit der Post zugeschickt.

 

Sollten seit der Antragstellung noch weitere Befunde (Untersuchungen, Arztbriefe, Röntgenbilder u.ä.) erhoben worden sein, können diese zur Untersuchung mitgebracht werden.

 

 

Unbedingt notwendig sind:

  • Die Einladung zur Untersuchung
  • Ein Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein)
  • Eine vom (Haus)Arzt bestätigte Liste ALLER Medikamente die eingenommen werden (auch Medikamente „bei Bedarf“), einschließlich der Schmerzmittel

 

 

Die Gutachten finden außerhalb der regulären Ordinationszeiten statt